Die Hausbesitzerhaftpflicht leistet bei Schäden, die aufgrund unzureichender Verkehrsssicherungspflicht verursacht worden sind. Das kann z.B. ein Personenschaden sein, weil Sie vergessen haben den Gehweg vom Schnee zu befreien .... oder eine Dachziegel fällt einen vorbeigehenden Passanten auf dem Kopf.
Die Hausbesitzerhaftpflicht prüft zunächst ob Sie verantwortlich für den entstanden Schaden sind.... also ob Sie schadenersatzpflichtig zu machen sind. Weiterhin wehrt die Haushaftpflicht überhöhte Schadenersatzforderungen für Sie ab.... wenn nötig auch vor Gericht !
Sollte Sie als Hausbesitzer verantwortlich für den entstandenen Schaden sein, so übernimmt die Haftpflicht die Wiedergutmachung ... sprich die Kostenübernahme bis zur versicherten Deckungssumme.
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Die Haushaftpflicht leistet dann, wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder an Ihrem Haus der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Auch wenn Ihr Haus vermietet ist und Sie z.B. im Mietvertrag Aufgaben wie z.B. Schneeräumen Ihrem Mieter zugewiesen haben, sind Sie als Hauseigentümer für den Schaden alleine verantwortlich. Die Haushaftpflicht prüft ob Sie schadenersatzpflichtig sind und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sollten Sie schadenersatzpflichtig sein, so übernimmt die Hauseigentümer Haftpflicht den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme.