ja... das können Sie. Sie haben die Möglichkeit bei Antragsstellung Ihrer Vekehrsrechtsschutz noch die Privat- und Berufsrechtsschutz und den sogenannten Wohungs- und Grundstücksrechtsschutz mit aufnehmen zu lassen.
Auch später können Sie weitere Rechtsschutzsparten mit in den Vertrag aufnehmen lassen ... aber beachten Sie hier dass z.B. im Privatrechtsschutz, im Berufsrechtsschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz und im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz dann Wartezeiten bis zu 3 Monate bestehen.
Sinnvoll wäre es sich vorab zu erkundigen und gleich bei Antragsstellung weitere wichtige Rechtsschutzbereiche mit einzubeziehen.
Makler24 bietet Ihnen hierzu einen individuellen Vergleich, wo Sie alle Komponenten der privaten Rechtsschutz berechnen und bei Top Rechtsschutzversicherungen vergleichen können. Auch beim Verkehrsrechtsschutz Vergleich habe Sie die Möglichkeit weiter Komponenten mit zu versichern.
Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
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