Ob Sturmschaden - Feuer - Einbruch Diebstahl - einen Schaden bei der Gebäudeversicherung melden

Gebäudeversicherung ? Schaden, was muss ich tun?

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So melden Sie einen Schadenfall bei der Wohngebäudeversicherung

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Wenn Sie einen Schaden bei der Gebäudeversicherung haben, so ist dieser unverzüglich und spätestens innerhalb von 1 Wochen den Gebäudeversicherer zu melden.

Sie haben hier folgende Möglichkeit.

- Telefonische Schadenmeldung

- schriftliche Schadenmeldung

 

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Die telefonische Schadenmeldung ist bei der Gebäudeversicherung empfehlenswert, da sofort der Schaden von einem Mitarbeiter der Schadenabteilung aufgenommen wird und Ihnen die weitere Vorgehensweise mitgeteilt wird. Die Schadenhotline der Gebäudeversicherungen finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.

Bei der schriflichen Schadenmeldung dauert die Aufnahme länger.

- Machen Sie immer Fotos (Beweise) von den beschädigten Sachen.

- Bei einem größeren Schaden; der über 2500,-- Euro liegt schicken die Versicherungen meistenteils einen Gutachter bzw. Sachverständigen vor Ort, der genau die Kosten des Schadens überprüft.

- Sie sind dazu verpflichtet alles erdenkliche zu tun um den entstanden Schaden so gering wie möglich zu halten.

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Gebäudeversicherung - Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung .. Schaden melden

Die beste Vorgehensweise bei einem Schaden an Ihrem Gebäude ist sofort die Schadenabteilung Ihrer Gebäudeversicherung zu informieren. Der schnellste Weg ist das Telefon. Der Sachbearbeiter nimmt sofort den Schaden auf, gibt Ihnen eine Schadennummer und wird Ihnen die weitere Vorgehensweise genau erklären. Schriftliche Schadenanzeigen dauern länger und es entstehend oftmals Rückfragen. ... mehr zur Schadenbearbeitung gleich hier.

Diese Art von Schäden können Sie bei der Gebäudeversicherung melden:

Sturmschaden / Hagelschaden, Feuer Schaden, Einbruch / Diebstahl, wenn versichert Glasschaden an Gebäuden, Elementar Schaden, z.B. bei Hochwasser