Versicherungsschutz von der Haushaftpflicht bekommen Sie frühestens einen Tag nach Antragsstellung. Sie können Ihren Haushaftpflichtantrag nicht rückwirkend abschließen. Dieses ist übrigens bei keiner Haftpflicht möglich ! Der Versicherungsbeginn wird in Ihrem Versicherungsschein zur Hausbesitzerhaftpflicht festgelegt. Vorraussetzung für Ihren Versicherungsschutz ist natürlich, dass die Beiträge pünktlich bezahlt worden sind. Dieses gewährleistet auch in der Zukunft Ihren Versicherungsschutz. Wenn die Beiträge nicht bezahlt werden, kann die Hausbesitzerhaftpflicht vom Versicherungsschutz zurücktreten.
Die Haushaftpflicht hat keine Wartezeiten!
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Der Versicherungsschutz gilt ab dem im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsbeginn. Sie sollten sobald Sie Hausbesitzer, Grundstückeigentümer oder Vermieter sind, .eine Haushaftpflicht abschließen. Rückwirkend kann man diese Versicherung nicht abschließen!