Entspannt das Alter geniessen mit der Rürup Rentenversicherung!
Die Rürup Rente ist ein attraktives Vorsorgemodell für Selbständige und Freiberufler. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01. Januar 2005 gibt es für diese Gruppe eine neue Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Dieses ist die sogenannte Rürup Renten.
Für 2006 können Einzahlungen bis zu 12.400 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, bis zum Jahr 2020 steigt dieser Höchstbetrag jährlich um zwei Prozent auf schließlich 20.000 Euro an. Weil die Rüruprente nicht pfändbar und damit sogar Hartz-IV sicher ist, hat der Gesetzgeber strenge Kriterien vorgegeben.
- Es besteht kein Kapitalwahlrecht
- Rentenzahlungen fließen frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
.... darüber hinaus können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag weder beliehen, veräußert nach vererbt werden. Auch eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen.
Trotz dieser Vorgaben hat sich für die Rürup Rentenversicherung ein breites Angebotsspektrum entwickelt.
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