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Riesterrente Vergleich und Information

weitere Fragen zur Riester Rentenversicherung / FAQ Riester - Riesterrente

- Wie bekomme ich die staatliche Zulage für die Riesterrente ?

- Wie viel Geld muss ich jährlich einzahlen, um die staatliche Förderung bei der Riesterrente zu erhalten ?

- Was wird bei einem Wehrdienstleistenden bzw. Zivildienstleistenden als Grundlage zur Eigenbeitragsberechnung herangezogen.

- Was zählt zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen bei der Riesterrente?

- Was ist, wenn ich nur einen Teil des Mindesteigenbeitrags bei der Riester Rente einzahle ?

- Was wird als Grundlage für die Eigenbeitragsberechnung während der Elternzeit herangezogen bei der Riesterrente ?

- Was passiert, wenn eine Förderberechtigte ein Kind bekommt ?

- Wer erhält die Kinderzulage bei der Riesterrente ?

- Ist es möglich, dass für ein Kind gleichzeitig Grundzulage und Kinderzulage bei der Riester Rente gezahlt wird ?

- Kann ich in einen Riestervertrag auch vermögenswirksame Leistungen einzahlen ?

- Kann ich mehrere Riesterverträge haben ?

- Bringt es etwas, wenn ich mehr als den Mindesteigenbeitrag bei der Riesterrente aufwende ?

- Kann ich gegebenenfalls den Vertrag während der Einzahlungsphase ruhen lassen ?

- Bis wann muss ich meinen Riestervertrag abschließen ?

- In welcher Höhe können die eingezahlten Beiträge bei der Riester Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden ?

- Wie bekomme ich die steuerliche Förderung bei der Riesterrente ?

- Habe ich auch als in Deutschland arbeitender Ausländer Anspruch auf die Förderung der Riesterrente ?

- Mein Ehepartner ist nicht erwerbtätig. Bekommen wir trotzdem beide die Förderung der Riester Rente ?

- Wie berechnet man den Mindesteigenbeitrag für einen Arbeitslosen ?

- Ist ein Arbeitssuchender ohne Leistungsbezug (Hartz IV Empfänger) unmittelbar förderberechntigt ?

- Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers, wenn der Ehepartner selbst nur mittelbar förderfähig ist ?

- Ich bin mittelbar förderberechntigt. Was passiert bei einer eventuellen Scheidung mit der Riesterrente ?

- Habe ich auch während eines Erziehungsurlaubs Anspruch auf die Förderung der Riesterrente ?

- Was passiert, wenn ich mich von meinem Ehepartner trenne bzw. scheiden lasse mit der Riesterrente ?

- Ist das eingesparte Vermögen in der Riester Rentenversicherung sicher ?

- Kann ich das gebildete Vorsorgevermögen auch vererben ?

- Was passiert mit dem eingesparten Vermögen bei Hartz IV oder Insolvenz ?

- Was ist, wenn ich während der Ansparphase in Altersteilzeit gehe mit der Riesterrente ?

- Ab wann bekomme ich Auszahlungen aus dem gebildeten Altersvorsorgevermögen ?

- In welcher Form erfolgt die Auszahlung der Riesterrente ?

- Sind auch variable Auzahlungen bei der Riester Rente möglich ?

Müssen bei der Rentenzahlung aus der Riesterrente auch Sozialabgaben geleistet werden ?

- Kann ich das Altersvorsorgevermögen auch für den Erwerb einer Immobilie verwenden ?

- Was passiert, wenn ich diese Immobilie nicht mehr selbst nutze ?

- Was ist, wenn ich ins Ausland umziehe mit meiner Riesterrente ?

 

 

 

 

 

 

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Wie bekomme ich die staatliche Zulage für die Riesterrente ?

 
 

Es reicht vollkommen aus, einen kurzen schriftlichen Antrag auszufüllen, um die Versicherungsgesellschaft mit der Abwicklung in Zusammenarbeit mit der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) zu bevollmächtigen. Der Zulagebetrag wird dann automatisch gutgeschrieben.Wichtig sind natürlich korrekte Angaben und die Meldung von Veränderungen wie z.B. Geburt eines Kindes oder Scheidung.

In der Regel stellen Ihnen die Versicherungsgesellschaften dieses Antrag zur Verfügung. Dieser muss jährlich aufgrund eventueller Änderungen bei der Zulagenstelle vorgelegt werden.

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Wie viel Geld muss ich jährlich einzahlen, um die staatliche Förderung bei der Riesterrente zu erhalten ?

 

Jährliche Einzahlung um die staatliche Zulage für die Riesterrentenversicherung zur erhalten

Sie müssen mindestens 4 Prozent des im Vorjahr erzielten beitragspflichtigen Bruttoeinkommen einzahlen, wobei dei staatliche Zulagen bereits enthalten sind. Die Höchstgrenze beträgt 2.100 Euro.

Beispiel Förderung Riesterrente:

Grundlage pro Jahr
je Erwachsener:
154 €
Kinderzulage pro Jahr
für Kinder geboren bis 31.12.2007
185 €
Kinderzulage pro Jahr
für Kinder geboren ab 01.01.2008
300 €

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Was wird bei einem Wehrdienstleistenden bzw. Zivildienstleistenden als Grundlage zur Eigenbeitragsberechnung herangezogen.

 

Bei Wehrdienstleistenden oder Zivildienstleistenden wird für die Eigenbeitragsberechnung die ausbezahlte Besoldung herangezogen.

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Was zählt zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen bei der Riesterrente?

 

Wenn der Arbeitnehmer für den 400,--€ Nebenjob selbst nicht auf den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt, zählen die Einnahmen aus der Nebentätigkeit nicht zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen.

Bei einem nebenberuflich Selbständigen kommt es darauf an, ob er für seine selbständige Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. ... wenn nicht wird dieses Einkommen nicht berücksichtigt.

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Was ist, wenn ich nur einen Teil des Mindesteigenbeitrags bei der Riester Rente einzahle ?

 

Dann verrringern sich die staatlichen Zulagen im gleichen Verhältnis. Wer in einem Jahr zum Beispiel nur die Hälfte des Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt auch nur die Hälfte der Zulagen

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Was wird als Grundlage für die Eigenbeitragsberechnung während der Elternzeit herangezogen bei der Riesterrente ?

 

Grundsätzlich besteht während der Kindererziehungszeit ein unmittelbarer Förderanspruch (Anrechnung der Kindererzhiehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Voraussetzung). Für die Berechnung des Eigenbeitrages wird das Elterngeld nicht herangezogen. Dies bedeutet, dass bei einem ausschließlichen Bezug von Elterngeld im Maßgeblichen Vorjahr stets der Sockelbeitrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten ist.

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Was passiert, wenn eine Förderberechtigte ein Kind bekommt ?

 


Was passiert wenn eine mittelbar Förderberechtigte ein Kind bekommt ? ... Wird Sie dann automatisch unmittelbar förderberechtigt ?
Grundsätzlich besteht während der Kindererziehungszeit ein unmittelbarer Förderanspruch. Die unmittelbare Förderberechtigung ist davon abhängig, ob die Mutter sich die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten anrechnen lässt. Wenn nein bleibt Sie wieterhin bei der Riesterrente mittelbar förderberechtigt.

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Wer erhält die Kinderzulage bei der Riesterrente ?

 

Kinderzulage wird solang gezahlt, wie das Kind kindergeldberechtigt ist. Die Kinderzulage wird dem Vertrag des Elternteiles zugeteilt, der das Kindergeld ausbezahlt bekommt. Es muss auch tatsächlich Kindergeld ausgezahlt werden (vgl. §85 EstG. "... für das dem Zulageberechtigtem Kindergeld ausgezahlt wird").

Bei Ehepaaren wird die Zulage grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner das gemeinsam beantragen.

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Ist es möglich, dass für ein Kind gleichzeitig Grundzulage und Kinderzulage bei der Riester Rente gezahlt wird ?

 

Ja. Wenn sich ein Kind in der Ausbildung befindet und selbst sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, ist es selbst förderberechtigt. Bei Abschluss eines eigenen Riestervertrages besteht damit Anspruch auf die Grundzulage. Bezieht die Mutter weiterhin Kindergeld (z.B. weil das Einkommen des Kindes zu gering ist), hat die Mutter für Ihren Vertrag wieterhin Anspruch auf die Kinderzulage.

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Kann ich in einen Riestervertrag auch vermögenswirksame Leistungen einzahlen ?

 

Nein. Vermögenswirksame Leistungen sollen dem privaten Vermögensaufbau dienen, die Riesterrente dagegen der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Demnach sind keine vermögenswirksamen Leistungen möglich !

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Kann ich mehrere Riesterverträge haben ?

 

Ja, sie können auch mehrere Riesterverträge haben. Die Zulage wird aber auf maximal zwei Verträge verteilt. Der Mindesteigenbeitrag muss auch auf diese beiden Verträge gezahlt werden. Die Zulage für die Riesterrente wird dann im entsprechenden Verhältnis aufgeteilt.

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Bringt es etwas, wenn ich mehr als den Mindesteigenbeitrag bei der Riesterrente aufwende ?

 

Unter Umständen ja. die direkten staatlichen Zulagen bei der Riesterrente erhöhen sich dadurch nicht. Je nach Einkommen kann sich ein höherer Eigenbeitrag aber trotzdem rechnen, da der Aufwand für die Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich absetzbar ist.

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Kann ich gegebenenfalls den Vertrag während der Einzahlungsphase ruhen lassen ?

 

Ja, Sie können auch während der Einzahlungsphase Ihre Riesterrente ruhen lassen. Beachten sollten Sie aber, dass jede Ruhephase das spätere Vermögen und damit die Auszahllungsbeiträge mindert, so wie bei anderen Rentenversicherungen auch !

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Bis wann muss ich meinen Riestervertrag abschließen ?

 

spätestens zum Stichtag, dem 31.12.. Bis dahin muss auch der Eigenbeitrag eingezahlt sein

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In welcher Höhe können die eingezahlten Beiträge bei der Riester Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden ?

 

Es kann ein Höchstbetrag von 2.100,-- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird direkt vom zu steuernden Einkommen abgezogen und ist somit steuerfrei !

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Wie bekomme ich die steuerliche Förderung bei der Riesterrente ?

 

Der Versicherungsnehmer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Den Nachweis über die im fraglichen Jahr geleisteten Eigenbeiträge erhält der Versicherungsnehmer meistenteils direkt von den Versicherungsgesellschaften automatisch. Je nach Einkommen und individueller steuerlicher Situation errechnet das Finanzamt dann die Höhe der Steuererstattung oder verrechnet sie mit der Steuerschuld.

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Habe ich auch als in Deutschland arbeitender Ausländer Anspruch auf die Förderung der Riesterrente

 

Ja, Ausländer können ebenfalls staatlich druch die Riesterrente gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung des Heimatlandes pflichtversichert sind.

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Mein Ehepartner ist nicht erwerbtätig. Bekommen wir trotzdem beide die Förderung der Riester Rente ?

 

Ja, auch wenn der Ehepartner nicht erwerbstätig ist, bekommen Sie die staatliche Förderung. Folgende Voraussetzungen müssen gewährleistet sein:

Ein Ehepartner muss förderberechtigt sein und der andere Ehepartner mus rentenversicherungspflichtig sein. außer müssen beide Ehepartner einen eigenen Riestervertrag abschließen.

 

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Entspannt das Alter geniessen mit der Riesterrente !

Die Riesterrentenversicherung ist eine private Rentenversicherung, die vom Staat gefördert wird, wenn bestimmte einfach Kriterien erfüllt worden sind.

Der Abschluss einer Riesterrente lohnt sich grundsätzlich für jeden. Untere Einkommensgruppen und Familien profitieren besonders durch die stattlichen Zulagen und Gutverdienende besonders durch die Steuervorteile. Der Staat fördert grundsätzlich alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung mit Zulagen, unabhängig vom Alter ! Wer also den Abschluss einer Riester Rente aufschiebt, schenkt heute Geld, das morgen fehlt !

Anspruch auf die staaatliche Förderung haben folgende Personen:

- Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

- Wehr- und Zivildienstleistende

- versicherungspflichtige Selbständige

- Kinder Erziehende (Kindererziehungszeit)

- Pflegepersonen (häusliche Pflege)

- Arbeitslose (Arbeitslosengeld I und II

- Landwirte (Alterssicherung der Landwirte)

- geringfügig Beschäftigte unter Verzicht auf Versicherungsfreiheit

- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Beamte / Richter / Berufsoldaten

Dennoch sollte man immer beachten, dass die alleine Vorsorge einer Riesterrente für den Lebensstandart im Alter nicht ausreicht, es sei denn Sie möchten sich deutlich einschränken. Wir empfehlen für ein wirklich sicheres Polster zusätzlich den Abschluss einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung


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- Wie bekomme ich die staatliche Zulage für die Riesterrente ?

- Wie viel Geld muss ich jährlich einzahlen, um die staatliche Förderung bei der Riesterrente zu erhalten ?

- Was wird bei einem Wehrdienstleistenden bzw. Zivildienstleistenden als Grundlage zur Eigenbeitragsberechnung herangezogen.

- Was zählt zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen bei der Riesterrente?

- Was ist, wenn ich nur einen Teil des Mindesteigenbeitrags bei der Riester Rente einzahle ?

- Was wird als Grundlage für die Eigenbeitragsberechnung während der Elternzeit herangezogen bei der Riesterrente ?

- Was passiert, wenn eine Förderberechtigte ein Kind bekommt ?

- Wer erhält die Kinderzulage bei der Riesterrente ?

- Ist es möglich, dass für ein Kind gleichzeitig Grundzulage und Kinderzulage bei der Riester Rente gezahlt wird ?

- Kann ich in einen Riestervertrag auch vermögenswirksame Leistungen einzahlen ?

- Kann ich mehrere Riesterverträge haben ?

- Bringt es etwas, wenn ich mehr als den Mindesteigenbeitrag bei der Riesterrente aufwende ?

- Kann ich gegebenenfalls den Vertrag während der Einzahlungsphase ruhen lassen ?

- Bis wann muss ich meinen Riestervertrag abschließen ?

- In welcher Höhe können die eingezahlten Beiträge bei der Riester Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden ?

- Wie bekomme ich die steuerliche Förderung bei der Riesterrente ?

- Habe ich auch als in Deutschland arbeitender Ausländer Anspruch auf die Förderung der Riesterrente ?

- Mein Ehepartner ist nicht erwerbtätig. Bekommen wir trotzdem beide die Förderung der Riester Rente ?

- Wie berechnet man den Mindesteigenbeitrag für einen Arbeitslosen ?

- Ist ein Arbeitssuchender ohne Leistungsbezug (Hartz IV Empfänger) unmittelbar förderberechntigt ?

- Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers, wenn der Ehepartner selbst nur mittelbar förderfähig ist ?

- Ich bin mittelbar förderberechntigt. Was passiert bei einer eventuellen Scheidung mit der Riesterrente ?

- Habe ich auch während eines Erziehungsurlaubs Anspruch auf die Förderung der Riesterrente ?

- Was passiert, wenn ich mich von meinem Ehepartner trenne bzw. scheiden lasse mit der Riesterrente ?

- Ist das eingesparte Vermögen in der Riester Rentenversicherung sicher ?

- Kann ich das gebildete Vorsorgevermögen auch vererben ?

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- Ab wann bekomme ich Auszahlungen aus dem gebildeten Altersvorsorgevermögen ?

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