Kündigung Privathaftpflicht

Privathaftpflicht kündigen

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Schaden richtig bei der Privathaftpflicht melden

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Ihre Vorteile auf einem Blick:

- kostenloser + anonymer Vergleich

- für Familien, Singles und Rentner

- inklusive Tarife für öffentlichen Dienst

- auf Wunsch Einschluß Schlüsselschäden, deliktunfähige Kinder, Leihschäden, Mietsachschäden, grobe Fahrlässigkeit uvm.

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Kündigung bei der Privathaftpflicht

Haftpflichtversicherungverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr automatisch. Wenn Sie diese Verlängerung nicht wünschen muss der Haftpflicht Vertrag fristgemäß gekündigt werden.

Die ordentliche Kündigung:

Die Haftpflichtversicherung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf gekündigt werden. Den Vertragsablauf können Sie Ihrer aktuellen Police entnehmen. Bindend für den Nachweis des rechtzeitigen Eingang ist der Poststempel. Wir empfehlen dennoch das Kündigungsschreiben per Einschreiben Rückschein zu versenden. Auch bei Versicherungen kommt es vor, dass Schreiben nicht ankommen und wenn es um eine Kündigung geht fordern die Haftpflichtversicherungen einen Nachweis über die Versendung an. Nur dann wird auch der Vertrag beendet.

Außerordentliche Kündigung:

Als Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit bei einer Beitragserhöhung innerhalb von einem Monat Ihren Haftpflichtvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Frühenstens ist der Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Dieses gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994. Bitte vergessen Sie nicht sich auch für einen neuen Versicherungsschutz zu kümmern !

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Privathaftpflicht

Kündigung Privathaftpflicht?

In der Regel besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Schauen Sie in Ihren Versicherungsschein nach dem Versicherungsbeginn. Die Privathaftpflicht muss mindestens 3 Monate vor diesem Versicherungsbeginn gekündigt werden. Versenden Sie die Kündigung immer per Einschreiben. Damit Sie einen Nachweis haben.

Ein Sonder Kündigungsrecht haben Sie z.B. bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden. Die genauen Fristen hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein zur Privathaftpflicht.