Hauseigentümerhaftpflicht - Hausbesitzerhaftpflicht - Die Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer und Vermieter

Haushaftpflicht ... die Versicherung für Hauseigentümer und Vermieter ... wenn der Gehweg nicht gestreut wurde.

.Versicherungsvergleich seit 1999

Haushaftpflicht - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Die so genannte Haushaftpflicht Versicherung schützt Sie als Hauseigentümer bei der Vermietung von Haus- und Grundbesitz vor Haftpflichtansprüchen ... z.B. wenn der Gehweg nicht gestreut wurde.

Wenn Sie Vermieter von Grundstücken und / oder Häuser sind, dann benötigen Sie eine Haushaftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. ... mehr dazu

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- Fragen und Informationen zur Haushaftpflicht

Ihnen ist vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden, Ihren Besitz in sicheren, für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten (Verkehrssicherungspflicht).

Ein Teil der Risiken als Haus- und Grundbesitzer ist schon über die Privat Haftpflicht abgedeckt. In vielen Privat Haftpflicht Policen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Haus mitversichert. Jedoch wenn Sie Häuser oder Grundstücke vermieten benötigen Sie einen separaten Vertrag zur Haushaftpflicht.

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Informationen zur Haushaftpflicht

Warum brauche ich eine Haushaftpflicht?

Sie benötigen dann eine Haushaftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn Sie als Hauseigenümer z.B. Häuser vermieten. Dieses können Einfamilienhäuser aber auch Mehrfamilienhäuser sein. Sie als Hausbesitzer sind für Schäden alleine verantwortlich .... auch wenn Sie im Mietvertrag dieses Ihrem Mieter zugewiesen haben. Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Risiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Eigentümer von Grundstücken oder Häusern ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommt. Der Verantworungsbereich liegt insbesondere im Reinigen und Streuen der Gehwege. HIerzu zählt natürlich auch das Schneewegräumen.

Was leistet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Hausbesitzerhaftpflicht leistet bei Schäden, die aufgrund unzureichender Verkehrsssicherungspflicht verursacht worden sind. Das kann z.B. ein Personenschaden sein, weil Sie vergessen haben den Gehweg vom Schnee zu befreien .... oder eine Dachziegel fällt einen vorbeigehenden Passanten auf dem Kopf.

Die Hausbesitzerhaftpflicht prüft zunächst ob Sie verantwortlich für den entstanden Schaden sind.... also ob Sie schadenersatzpflichtig zu machen sind. Weiterhin wehrt die Haushaftpflicht überhöhte Schadenersatzforderungen für Sie ab.... wenn nötig auch vor Gericht !

Sollte Sie als Hausbesitzer verantwortlich für den entstandenen Schaden sein, so übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Wiedergutmachung ... sprich die Kostenübernahme bis zur versicherten Deckungssumme.

Wer ist in der Haushaftpflicht versichert?

Bei der Hausbesitzerhaftpflicht Versicherung sind Sie als Hausbesitzer bzw. Hauseigentümer versichert und die im Versicherungsvertrag angegebenen Risikoorte. Zum Beispiel Ihr Einfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser oder auch unbebaute Grundstücke.

Was ist in der Haushaftpflicht nicht versichert?

Manche Haftpflichtrisiken sind nicht versicherbar. So gibt es auch bei der Haushaftpflicht Ausschlüsse, die Ihr Haushaftpflichtversicherer nicht versichert.

Bei der Hausbesitzerhaftpflicht sind dieses Schäden, die Sie vorsätzlich herbei geführt haben oder selbst erlittene Schäden .... also wenn Sie als Versicherungsnehmer beim Vorbeigehen an Ihrem Haus einen Dachziegel auf den Kopf bekommen oder weil Sie Ihren eigenen Gehweg nicht gestreut haben, dort ausrutschen. Die Haushaftpflicht übernimmt nur die Kosten, wenn dritte Personen zu Schaden kommen und nicht am Versicherungsnehmer selber !

Ab wann besteht Versicherungsschutz bei der Haushaftpflicht?

Versicherungsschutz von der Haushaftpflicht bekommen Sie frühestens einen Tag nach Antragsstellung. Sie können Ihren Haushaftpflichtantrag nicht rückwirkend abschließen. Dieses ist übrigens bei keiner Haftpflicht möglich ! Der Versicherungsbeginn wird in Ihrem Versicherungsschein zur Hausbesitzerhaftpflicht festgelegt. Vorraussetzung für Ihren Versicherungsschutz ist natürlich, dass die Beiträge pünktlich bezahlt worden sind. Dieses gewährleistet auch in der Zukunft Ihren Versicherungsschutz. Wenn die Beiträge nicht bezahlt werden, kann die Hausbesitzerhaftpflicht vom Versicherungsschutz zurücktreten.

Haushaftpflicht abschließen

Zunächst sollten Sie sich mehrere Angebote zur Hausbesitzerhaftpflicht einholen. Somit gewährleisten Sie dann, dass Sie auch eine günstige Haftpflicht Versicherung erhalten.

Makler24 erleichtert Ihnen an dieser Stelle das Einholen von Angeboten. Sie können in unserem Versicherungsportal direkt online Ihre Hauseigentümer Haftpflicht mit Top Haftpflichtversicherungen vergleichen und sofort Ihren Antrag online abschließen.

Schließen Sie nur 1 Jahresverträge ab. So haben Sie jedes Jahr aufs Neue die Möglichkeit sich mit einer günstigen Haushaftpflicht zu versichern .... oder auch wenn Sie mal nicht mit Ihrer Haftpflichtversicherung zufrieden sind. Bei 5 Jahresverträgen wird dieses dann schwierig !

Unser Tipp:

Grundsätzlich sollte eine fremdvermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus über eine Haushaftpflicht abgesichert werden.

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Schaden melden bei der Haushaftpflicht

- Notieren Sie sich Name und Anschrift des Geschädigten

- von eventuellen Zeugen ebenfalls Name und Anschrift notieren.

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Haushaftpficht Versicherung. Die Schadenmeldung sollte innerhalb von 1 Woche dem Versicherer vorliegen. Sie können dieses telefonisch bei der Schadenannahme tätigen oder auch durch ein entsprechendes Formular. Lassen Sie sich am besten über die Schadenhotline beraten welche Schritte als nächstes zu tun sind.

Die Telefonnummer für den Schadenservice finden Sie in Ihrem Versicherungsschein zur Haushaftpflicht.

Haushaftpflicht kündigen

Haushaftpflichtverträge mit einer 1 jährigen Laufzeit können Sie jedes Jahr mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsablauf kündigen.

Den Vertragsablauf können Sie Ihrer aktuellen Versicherungspolice entnehmen. Der Haushaftpflicht Vertrag muss dann spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Reichen Sie immer die Kündigung per Einschreiben / Rückschein bei dem Haftpflichtversicherer ein. Somit haben falls mal die Kündigung nicht ankommt einen Nachweis dafür.

Bei der Hausbesitzerhaftpflicht haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungrecht bei einer Beitragserhöhung bzw. Prämienerhöhung. Hier haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Ihre Hausbesitzerhaftpflicht mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder zu dem Zeitpunkt wo die Beitragserhöhung in Kraft treten soll.

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Warum brauche ich eine Haushaftpflicht? - Was leistet eine Hauseigentümer Versicherung? - Was leistet eine Hausbesitzerhaftpflicht nicht? - Wann besteht Versicherungsschutz bei der Haushaftpflicht? - Wer ist bei der Hauseigentümer Versicherung versichert - Was muss ich beim Abschluss einer Haushaftpflicht beachten? - Schaden Haushaftpflicht? - Haushaftpflicht kündigen - Haushaftpflicht Vergleich

Haushaftpflicht - Grundbesitzerhaftpflicht

Haftpflicht für Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer

Die Haushaftpflicht t schützt Sie als Hauseigentümer bei der Vermietung von Haus- und Grundbesitz vor Haftpflichtansprüchen.

Wenn Sie Vermieter bzw. Besitzer eines Mehrfamilienhauses - vom Zweifamilienhaus bis zum Wohnblock -
unbebauten Grundstücks
sind, dann ist der Abschluß einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung erforderlich.

Ebenso, wenn Sie ein Einfamilienhaus vermieten.

Die Haushaftpflicht schützt Sie zum Beispiel:

- wenn Ihr Mieter versäumt hat, den Gehweg zu streuen und ein Passant aussrutscht und sich verletzt.

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Die Haushaftpflicht ist eines der wichtigsten Versicherungen für Vermieter. Die Beiträge richten sich nach dem Pachtwert oder Jahresbruttomietwert, Art des Gebäudes oder Grundstücks und Anzahl der Wohneinheiten. Profitieren auch Sie von unseren günstigen Haushaftpflichtversicherungen.

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