Die meisten Rechtsschutz Versicherungen verzichten bei Verträgen nach dem 01.01.2005 bei der Verkehrsrechtsschutz auf die Wartezeiten. Unsere Tarifinfos im Vergleich geben Ihnen über diese Rechtsschutzversicherungen die nötigen Informationen.
Bitte beachten Sie aber, dass z.B. bei der Privat- und Berufsrechtsschutz sowie bei der Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz eine Wartezeit von 3 Monaten besteht.
Ebenfalls verzichten die Rechtsschutz Gesellschaften auf die Wartezeit, wenn Sie eine Vorversicherung gehabt haben und wenn diese lückenlos von einem Vertrag zum anderen Vertrag wechselt. Wenn Sie zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutz bei einer Gesellschaften hatten und der Vertrag endet zum 01.01.2008 und Ihre neue Verkehrsrechtsschutz übernimmt ab dem 01.01.2008 den Versicherungsschutz, so verzichtet die neue Rechtsschutz auf die Wartezeiten. Dieses betrifft übgrigends alle Rechtsschutzsparten, solange diese bei der Vorversicherung auch versichert gewesen sind.
Makler24 bietet Ihnen hierzu einen individuellen Vergleich, wo Sie alle Komponenten der privaten Rechtsschutz berechnen und bei Top Rechtsschutzversicherungen vergleichen können. Auch beim Verkehrsrechtsschutz Vergleich habe Sie die Möglichkeit weiter Komponenten mit zu versichern.
Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
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