Bauherrenhaftpflicht ... die Bauversicherung für Bauherren - mit Feuerrohbauversicherung

Bauherrenhaftpflicht ... die Versicherung für Ihren Hausbau

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- Fragen und Informationen zur Bauherrenhaftpflicht

Bauherren sind verantwortlich für Ihre Baustelle. Wer als Bauherr denkt, dass seine Sorgfaltspflicht abgegolten ist, weil er ein Unternehnem oder Handwerker bzw. Architekten beauftragt hat ... irrt sich gewaltig. Wenn jemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt, sind nur Sie alleine als Bauherr für diesen Schaden verantwortlich. Wie bei allen Haftpflichtversicherung sind Sie auch bei der Bauherren Haftpflicht dazu verpflichtet Schadenersatz zu leisten .

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Informationen zur Bauherrenhaftpflicht

Warum brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht?

Jeder der baut .... also jeder Bauherr benötit eine Haftpflicht für Bauherren ... auch genannt die Bauherren Haftpflicht Versicherung. Als Bauherr müssen Sie sicher stellen , dass Ihre Baustelle keinerlei Gefahren für andere Personen, wie zum Beispiel Passanten oder Bauhelfer darstellen.

Ausführende Firmen, die Sie als Bauherren für Ihren Bau beauftragt haben sind bei einem Schaden nicht haftpflichtig zu machen.... nur Sie allein sind dafür verantwortlich, dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist.

Dieses macht die Bauherrenhaftpflicht so wichtig, denn wenn etwas passiert, sind dieses meistens Personenschäden, die richtig teuer werden können.

Was leistet eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren vor Haftpflichtschäden bzw. Schadenersatzansprüchen von Dritten ... denn laut Verkehrsversicherungspflicht sind Sie allein verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Baustelle.

Sollte ein Schaden passiert sein, z.B. wenn ein Fußgänger verletzt worden ist dann..

- prüft zunächst die Haftpflicht für Bauherren ob Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.

- die Bauherren wehrt überhöhte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab ... wenn die Notwendigkeit besteht auch vor Gericht!

- falls Sie verantwortlich für den Schaden sind, übernimmt die Bauherren Haftpflicht die Kosten für den entstandenen Schaden in Höhe von der vereinbarten Versicherungssumme.

Was leistet eine Bauherrenhaftpflicht nicht?

keine Haftpflicht kann für alle Schäden aufkommen ... so auch nicht die Bauherren Haftpflicht Versicherung. So sind Schäden, die Sie sich selber zugetragen haben, weil Sie vielleicht in eine Baugrube gestürzt sind oder von herabfallenden Baumaterial getroffen worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier sollten Sie sich als Bauherr mit einer Unfallversicherung rechtzeitig absichern .... auch Sie sind nicht vor diesen Schäden sicher !

Auch sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbei geführt haben nicht in der Bauherrenhaftpflicht und übgrigens in keiner Haftpflicht versicherbar.

Ab wann besteht Versicherungsschutz bei der Bauherrenhaftpflicht?

Nach unseren Erfahrungen schließen Bauherren erst sehr spät diese doch so wichtige Haftpflicht für Bauherren ab. Der Versicherungsschutz muss natürlich bei Baubeginn auch gewährleistet sein. Der früheste Versicherungsbeginn ist ein Tag nach Antragsstellung. Dieses gewährleistet jedoch noch nicht Ihren Versicherungsschutz. Die Prüfung und Ausstellung der Policen zur Bauherrenhaftpflicht beträgt in der Regel ca. 1-2 Wochen. Jedoch haben Sie als Bauherre die Möglichkeit von dem Haftpflichtversicherer eine vorläufige Deckungszusage zur beantragen. Diese bestätigt Ihnen schriftlich den Versicherungsschutz bevor die Police bei Ihnen zu Hause ankommt. In der Regel erhalten Sie diese voräufige Deckungszusage innerhalb von 2-3 Werktagen.

Bauherrenhaftpflicht abschließen

Da Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen sind, sollten Sie eine möglichst Hohe Versicherungssumme abschließen. Wir empfehlen bei der Bauherrenhaftpflicht eine Deckungssumme von 3.000.000 Euro.

Bei der Bauherrenhaftpflicht Versicherung gibt es keinen Vertragsablauf, so dass Sie diese Versicherung nicht kündigen müssen. Die Haftpflicht für Bauherren läuft automatisch aus.

Schaden melden bei der Bauherrenhaftpflicht

Wie bei allen anderen Haftpflichtschäden auch, sollten Sie unverzüglich Ihre Bauherrenhaftpflicht Versicherung über den Schaden informieren. Wenn Sie am Bau sind oder mithelfen nehmen Sie sich einen Notizzettel mit, wodrauf Ihre Versicherungsscheinnummer und die Telefonnummer der Schadenhotline steht. Im Schadensfall bekommen Sie dort kompetenten Rat und auch die weiteren Verfahrensweisen mitgeteilt. Halten Sie sich grundsätzlich an die Verfahrensweise von Ihrer Bauherrenhaftpflicht Versicherung, damit Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Bauherrenhaftpflicht kündigen

Normalerweise gibt es bei den Haftpflichtversicherungen Kündigungsfristen, die in der Regel so lauten.

Sie können Ihren Haftpflichtvertrag jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen.

Bei der Bauherrenhaftpflicht aber gibt es keine Kündigungsfrist, weil die Haftpflicht für Bauherren eine "einmalige Sache" ist. Sie zahlen einmalig den Beitrag für diese Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht in der Regel für 1-2 Jahre und danach läuft die Versicherung automatisch aus ..... also hier ist keine Kündigung notwendig.

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Bauherren sind verantwortlich für Ihre Baustelle. Wer als Bauherr denkt, dass seine Sorgfaltspflicht abgegolten ist, weil er ein Unternehnem oder Handwerker bzw. Architekten beauftragt hat ... irrt sich gewaltig. Wenn jemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt, sind nur Sie alleine als Bauherr für diesen Schaden verantwortlich. Wie bei allen Haftpflichtversicherung sind Sie auch bei der Bauherren Haftpflicht dazu verpflichtet Schadenersatz zu leisten .... und wenn eine Person zu Schaden kommt oder gar aufgrund einer nicht richtig abgesicherten Baustelle zu Tode kommt, dann kann so etwas Ihren finanziellen Ruin bedeuten.

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie zum Beispiel bei:

- Verletzungen per Fußgängern, weil diese mit herabfallenden Baumaterial verletzt worden sind

- Eine Baugrube ist nicht ausreichend abgesichert worden und ein Bauhelfer verletzt.

Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung schützt Sie als Bauherren während der gesamten Bauzeit. In der Regel beträgt die Versicherungszeit je nach Gesellschaft zwischen 1 - 2 Jahren. Der Vertrag endet nach dieser Laufzeit automatisch. Der Beitrag für die Haftpflicht für Bauherren ist nur einmalig zu entrichten. Sollte sich herausstellen, dass der Bau doch länger dauert wie erwartet können Sie die Bauherrenhaftpflicht natürlich verlängern. Dieses müssen Sie aber der Versicherungsgesellschaft mitteilen.

 

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