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Vom Gesetzgeber sind Sie verpflichtet ein Leben lang für den entstanden Schaden zu bezahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir bei der Hundhaftpflicht eine Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro
Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind sollten Sie bei Abschluss der Hundehaftpflicht darauf achten, dass sogenannte Mietsachschäden mitversichert sind. Nicht alle Hundehaftpflichtversicherungen bieten dieses an. Die Mietsachschäden schützen Sie vor Schäden, die Ihr Hund in der gemieteten Wohnung anrichten kann. Zum Beispiel zerkratze Türen, Teppichböden angefressen, Laminatkratzer usw. In unserem Vergleichsrechner können Sie in den Leistungsdetails einsehen welche Hundehalterhaftpflicht diese Schäden mitversichert.
Bei Abschluss achten Sie darauf, dass Sie nur Jahresverträge abschließen. So haben Sie die Möglichkeit immer nach einem Jahr den Anbieter wieder zu wechseln.
- Warum brauche ich eine Hundehaftpflicht
- Welche Leistungen beinhaltet die Hundehaftpflicht?
- Was ist bei der Hundehaftpflicht nicht versichert?
- Wer ist bei der Hundehaftpflicht versichert?
- Ab wann besteht Versicherungsschutz bei der Hundehaftpflicht?
- Was muss ich beim Abschluss einer Hundehaftpflicht Versicherung beachten?
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Info zur Webseite:
Schließend Sie rechtzeitig die Hundehaftpflicht ab. Wenn ein Schaden bereits passiert ist, übernimmt die Haftpflichtversicherungen diesen Schaden nicht.
Suchen Sie sich eine Hundehaftpflicht, die Ihren Bedürfnissen entspricht und nehmen Sie nicht gleich die günstigste Versicherung. Wenn Sie z.B. in einer Mietwohnung wohnen, dann sollte die Hundehaftpflicht auch Mietsachschäden absichern.
Sie möchten mit Ihrem Vierbeiner ohne Leine laufen, dann sollte eine Hundehaftpflicht auch ohne Leinenzwang gewählt werden.